Genießen Sie Ruhe und Erholung in der Ferienwohnung Edda in der schönen Schlossstadt Klütz.
Ausstattung
Die 3-Zimmer-Ferienwohnung Edda liegt im Erdgeschoss und bietet eine Ausstattung für bis zu 4 Gäste. Sie begehen die Wohnung über die Terrasse durch einen separaten Eingang.
Der Wohnbereich ist mit einer bequemen Couch, SAT-TV und Radio ausgestattet. An der separaten Essecke können Sie gemeinsam speisen und Zeit verbringen.
In der Küche stehen Herd, Backofen, Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeemaschine und Toaster zur Verfügung.
Die Unterkunft bietet zwei separate Schlafzimmer: In einem befindet sich ein Doppelbett mit kleinem Kleiderschrank für Ihre Garderobe. In dem Gästezimmer finden Sie 2 Einzelbetten, ebenfalls einen kleinen Kleiderschrank und einen 2. TV vor.
Im hell gefliesten Badezimmer finden Sie eine Dusche und WC.
Auf der eigenen möblierten Terrasse können Sie einen gemütlichen Abend genießen.
Besonderheiten
WLAN: nein
Parkmöglichkeit: 1 kostenfreier Außenstellplatz am Haus
Grillen: erlaubt (Grill ist nicht vorhanden)
Haustier(e): nicht gestattet
Buchungsinformationen
Der Preis gilt für die Belegung mit zwei Gäste inklusive Nebenkosten. Jeder weitere Gast ab 4 Jahre gegen Gebühr/ Übernachtung inklusive Bettwäsche.
Handtücher sind nicht enthalten. Handtuch-Sets können dazu gebucht werden.
Liebe Gäste, bitte beachten Sie, dass in der Hauptsaison vom 01.07.-31.08. lückenlose Buchungen zwingend erforderlich sind. Den aktuellen Belegungskalender können Sie jederzeit einsehen.
Für sonntags sind keine Anreisen und Abreisen buchbar.
Wichtige Info für die (Bau-)firmenbuchungen
Onlinebuchungen sind nicht gestattet! Bei Bedarf senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail.
Roomservice - beinhaltet mit Bettwäsche frisch bezogene Betten für alle gebuchten Gäste ab 4 Jahre, die Endreinigung nach Abreise sowie ein Fewo-Starterpaket einschließlich Geschirrspültabs, Spülmittel, Toilettenpapier, Müllbeutel etc.
Kurtaxe - die Berechnung der Kurtaxe erfolgt in der Buchungsbestätigung: Die Kurabgabe ist für alle Personen ab 16 Jahre gemäß Gemeindesatzung beitragspflichtig. Bei Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises erhalten Sie eine Ermäßigung.